Barrierefreiheitserklärung www.Gluecksgriff.net



1. Zuständiges Unternehmen für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß §14 Abs.1 BFSG ist:


Second-Hand-Laden Glücksgriff
Inh. Heike Reisinger
Imsbacher Str. 9
67722  Winnweiler

Web: www.gluecksgriff.net
Mail: webmaster@gluecksgriff.net

Tel.  06302 983845



2. Grundlage der Barrierefreiheitserklärung:
Voraussetzung für die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung ist, dass die Unternehmens-Website unter das BFSG fällt.


3. Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung:
- Die Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für Kleinunternehmen im Sinne von §2 Nr.12 BFSG mit maximal 10 Vollzeit-Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Jahresumsatz.
- Eindeutige Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für rein informative Websiten, mit nur allgemeinen Kontaktdaten


4. Perspektive zur Anwendung der Barrierefreiheit
Auch ohne zwingende Vorgabe zur Umsetzung der gesetzlichen Barrierefreiheitsverordnung ist es in unserem Interesse, die Vorgaben der Barrierefreiheitserklärung anzuwenden, um die Nutzerfreundlichkeit der Website bestmöglich zu gestalten.


Design & Hosting: IT & Web-Service Friedrich Schnebele